Sowohl das Kirchenrecht als auch das Religionsrecht stehen nach den kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren vor großen Herausforderungen und entsprechenden Modifikationen. Das LKRR möchte fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat liefern. Hierzu bedarf es sowohl der Mitarbeit namhafter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des katholischen, evangelischen, orthodoxen, des jüdischen und des islamischen Kirchenrechts und der kirchlichen Rechtsgeschichte als auch der Mitwirkung von Experten des staatlichen Rechts sowie des Religionsrechts.
Ein solches Projekt kann angesichts der Vielzahl an Themen nur durch die Zusammenarbeit zahlreicher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gelingen. Das Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht ist ein Gemeinschaftsprojekt. Wir freuen uns, dass wir Sie für das Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht gewinnen konnten!